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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der aporadix GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der aporadix GmbH (im Folgenden „Agentur“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) über die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich der digitalen Transformation geschlossen werden.
  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Die Agentur bietet folgende Dienstleistungen an:
    • Digital-Check: Einmalige Beratungsleistung zur Bestandsaufnahme und Analyse des digitalen Reifegrads des Kunden.
    • Digital-Entwicklung: Kontinuierliche Beratung und Begleitung des Kunden bei der Umsetzung von Digitalisierungsstrategien über eine festgelegte Vertragslaufzeit von 12, 18 oder 24 Monaten.
    • aposervice+ (Umsetzungsleistungen): Dienstleistungen wie Website-Erstellung, Social Media Betreuung, E-Commerce Shop-Entwicklung und weitere digitale Lösungen, die nach Fertigstellung und Live-Schaltung eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten haben.
  2. Der genaue Leistungsumfang wird in den jeweiligen Einzelverträgen und/oder Auftragsbestätigungen festgelegt.

 

§ 3 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch Annahme eines Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen.
  2. Eine mündliche Beauftragung ist ebenfalls rechtsverbindlich, wenn die Agentur diese Beauftragung durch eine schriftliche oder elektronische Bestätigung (z.B. per E-Mail) nachträglich fixiert und der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.
  3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen auch Subunternehmer einsetzen darf, sofern dies notwendig ist und der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

 

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung für die Dienstleistungen der Agentur richtet sich nach den im Vertrag bzw. Angebot festgelegten Preisen und umfasst alle vertraglich vereinbarten Leistungen.
  2. Die Vergütung für den Digital-Check ist einmalig und nach Abschluss der Bestandsaufnahme sofort fällig.
  3. Die Vergütung für die Digital-Entwicklung wird in monatlichen Raten über die vereinbarte Vertragslaufzeit von 12, 18 oder 24 Monaten erhoben und ist jeweils zum Monatsbeginn fällig.
  4. Die Vergütung für aposervice+ Umsetzungsleistungen wird monatlich erhoben und beginnt mit der Fertigstellung und Live-Schaltung der jeweiligen Leistung. Die Mindestlaufzeit beträgt 36 Monate.
  5. Alle Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.

 

§ 5 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag über den Digital-Check endet mit der vollständigen Erbringung der Beratungsleistung.
  2. Verträge über die Digital-Entwicklung haben eine feste Laufzeit von 12, 18 oder 24 Monaten und können von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden.
  3. Verträge über aposervice+ Umsetzungsleistungen haben eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens ein Quartal vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt wird. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
  4. Bei einer bewilligten Vertragsaussetzung wird die Zeit der Vertragsruhe an die Vertragslaufzeit bei Wiederaufnahme ergänzt.
  5. Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum der Agentur.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Agentur unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

 

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit die Agentur die vereinbarten Leistungen erbringen kann.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Dienstleistungen gegeben sind.
  3. Verzögert sich die Erbringung der Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist die Agentur berechtigt, den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

 

§ 8 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Berücksichtigung der aktuellen technischen Standards.
  2. Die Agentur haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Für entgangenen Gewinn, nicht erzielte Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden haftet die Agentur nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Der Kunde haftet für Schäden, die der Agentur durch die Bereitstellung fehlerhafter Daten oder unzureichender Mitwirkungspflichten entstehen.

 

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. Die Agentur verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze zu verarbeiten. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Agentur enthalten.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Arnsberg.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

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